Ablauf und Hinweise

Ehescheidung online – so geht’s

Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Auf Grundlage Ihrer Angaben wird anschließend der Scheidungsantrag vorbereitet und Ihnen als Entwurf zugesandt. Sind alle Angaben korrekt, wird der Antrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

 

Weitere Informationen

Sollten Sie die Kosten des Ehescheidungsverfahrens aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen können, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden. Den hierfür erforderlichen Prozesskostenhilfeantrag füllen Sie bitte sorgfältig aus und senden ihn unterschrieben mit den erforderlichen Belegen an die Kanzlei Berger. Andernfalls teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten gern vorab mit.

Bitte halten Sie für den weiteren Verlauf Ihrer Scheidung die Ehe-Urkunde bereit. Sollten Sie keine besitzen, so wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde. Dort erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift ausgestellt.

Nach Eingang der Gerichtskosten bei der Justizkasse bzw. nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin zustellen. Dieser kann hierzu Stellung nehmen – muss es jedoch nicht.

Anschließend werden durch das Gericht die Rentenansprüche der Ehegatten überprüft und ausgeglichen (Versorgungsausgleich). Hierzu werden die erforderlichen Informationen bei den Rentenversicherungsträgern abgefragt. Sobald alle Auskünfte der Versicherungsträger vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung.

Der Versorgungsausgleich muss grundsätzlich im Ehescheidungsverfahren durchgeführt werden. Sie können diesen nur durch eine gemeinsame notarielle Vereinbarung ausschließen oder durch Vereinbarung im Ehescheidungsverfahren, wobei dann im Ehescheidungstermin beide Eheleute jeweils anwaltlich vertreten sein müssen.

Dieser Ehescheidungstermin dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Hier geht es vor allem darum, ob beide Ehegatten noch immer die Scheidung wünschen und die eheliche Gemeinschaft nicht wieder herzustellen ist. Anschließend verkündet das Gericht das Ehescheidungsurteil. Dieses wird Ihnen dann per Post zugesandt.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf oder zum Formular kontaktieren Sie uns bitte.